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Veranstaltungen |
 2007-11-23 |  |
 2008-04-18 |  Polizei- und Versammlungsrecht
Erfahrungsaustausch für im Polizeirecht tätige AnwältInnen
18.04.2008, Hamburg
Es handelt sich bei dieser Veranstaltung nicht um eine klassische Fortbildungsveranstaltung, d. h. es werden keine längeren thematischen Referate gehalten. Vorrangiges Ziel ist vielmehr der Erfahrungsaustausch und die Diskussion aktueller Probleme von im Polizeirecht tätigen Kollegen und
Kolleginnen. Abends wird es die Möglichkeit eines gemeinsamen Abendessens geben.
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Aktuelle Entscheidungen
VG Freiburg (05.02.2009) Die Entscheidung beschäftigt sich ausführlich mit den Voraussetzungen erkennungsdienstlicher Behandlungen im Rahmen von Demonstrationen mehr>> |
OVG Hamburg (22.01.2009) Die Erhebung einer Feststellungklage ist nicht mutwillig i.S. von § 114 Abs. 1 ZPO, wenn die Klägerin zuvor keinen entsprechenden Antrag auf Feststellung... mehr>> |
VG Schwerin (17.07.2008) Zum Rechtsweg bei nachträglicher Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Ingewahrsamnahme in MV mehr>> |
OVG Hamburg (30.04.2008) Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen mehr>> |
VG Dresden (18.03.2008) Die Entscheidung beschäftigt sich mit dem Rechtsweg gegen die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung, die sich auf die 1. und 2. Alternative... mehr>> |
VG Schwerin (25.01.2008) Zur Kostentragungslast bei Anerkenntnis eines Feststellungsantrags. mehr>> |
AG Dannenberg (04.01.2008) Das Amtsgericht Dannenberg hatte über eine Ingewahrsamnahme von zwei Rechtsanwälten zu entscheiden, die versucht hatten, zu angeketteten Mandanten zu... mehr>> |
VG Hannover (17.12.2007) Mit der Entscheidung wurde das Verbot des Einsatzes elektroakkustischer Hilfsmittel bei einer Demonstration gegen das Sommerbiwak der Bundeswehr aufgehoben,... mehr>> |
OVG Niedersachsen (24.10.2007) Unverhältnismäßigkeit einer EB-Behandlung mehr>> |
VG München (01.08.2007) Das VG München hatte über einen seitenlangen Auflagenbescheid zu entscheiden, der hauptsächlich aus allgemeinen Verhaltenshinweisen bestand. mehr>> |
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