Was sind wir?
Im Kampf um die freie Advokatur und um ein demokratisches Recht
Zielsetzung
Der RAV gründete sich 1979 als politische Anwaltsorganisation neben den
Strafverteidigervereinigungen. In einer Zeit von öffentlichen Angriffen
sowie Straf- und Ehrengerichtsverfahren gegen Anwälte, vor allem gegen
solche, die in politischen Strafverfahren verteidigten, sollte eine
schlagkräftige Interessensvertretung aufgebaut werden. Ein Republikaner
war und ist ein radikaler Demokrat, also einer, der auf dem Vorrang der
Menschen- und Bürgerrechte gegenüber den Interessen staatlicher und
wirtschaftlicher Institutionen besteht und stets mehr Demokratie will, als
gerade erreicht ist.
Für den Anwaltsberuf heißt das, Recht als Waffe zu verstehen, es für
Schwächere gegen Herrschaft einzusetzen und es auf die
republikanischen Ziele hin weiterzuentwickeln. Dem Begriff
"republikanisch" fühlt sich der RAV ungeachtet dessen, daß eine
rechtsradikale Partei sich diesen Namen sinnwidrig anmaßt, nach wie vor
verpflichtet.
Gegenüber 1979 hat sich die Rechtswirklichkeit stark verändert.
Engagierte Anwältinnen und Anwälte sind in der Öffentlichkeit weitgehend
akzeptiert, exponierte RAVMitglieder wurden Bundes- und
Landesminister, Präsidenten von Rechtsanwaltskammer o.ä. Die
Probleme der Mandanten sind jedoch ähnliche wie zu Gründungszeiten.
Die Rechte von Flüchtlingen und Nichtdeutschen werden ständig
beschränkt. Die Opfer einer irrationalen Drogenpolitik finden sich ebenso
in den überfüllten Haftanstalten wie eine wachsende Zahl
Armutskrimineller. In den Gefängnissen harren die hehren Ziele des
Strafvollzugsgesetzes ihrer Umsetzung. In Zeiten wirtschaftlicher Krise
werden Errungenschaften des Sozialstaates abgebaut. Gerade deswegen
ist die Satzung des RAV von ungebrochener Aktualität, wenn es dort
heisst:
"Der Rechtsanwalt ist ein einseitig gebundener Interessenvertreter seines
Mandanten und ausschließlich diesem und sich selbst verantwortlich."
Arbeitsschwerpunkte
Die Tätigkeit des RAV hat folgende Schwerpunkte:
Der RAV sieht sich als Teil der Bürgerrechtsbewegung und arbeitet mit
zahlreichen Verbänden und Gruppen der neuen sozialen Bewegung
zusammen.
Er nimmt Einfluß auf rechtspolitische Entwicklungen durch Beteiligungen
an der öffentlichen und fachöffentlichen Diskussion, u. a. durch Abgabe
von Stellungnahmen gegenüber der Legislative sowie dem
Bundesverfassungsgericht.
Er streitet insbesondere
- gegen die ständige Verschärfung des Straf- und des Strafprozeßrechts,
- gegen Polizeigewalt und die ständige Ausweitung polizeilicher Befugnisse,
- gegen ein rassistisches Asyl- und Ausländerrecht,
- für die Wahrung der Rechte von Minderheiten,
- für menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen
Er vertritt diese Ziele auch in der europäischen Anwaltsvereinigung AED
(Avocats Européens Démocrates), arbeitet in der
Menschenrechtsbewegung, vertritt eine konsequent antimilitaristische
Position in internationalen Konflikten, er unterstützt verfolgte
ausländische Kolleginnen und Kollegen, läßt Prozesse beobachten,
unterstützt die Arbeit der europäischen Legalteams und betreibt
anwaltliche Fortbildung wie Fachanwaltskurse und sonstige berufliche
Fortbildungsveranstaltungen.
Mitarbeit
Mitglied kann jede Rechtsanwältin oder jeder Rechtsanwalt werden, aber
auch jeder Notar und jede Notarin, jede/r an einer
rechtswissenschaftlichen oder entsprechenden Fakultät hauptamtlich
Lehrende und Lernende, jede Referendarin und jeder Referendar,
vorausgesetzt, daß sie sich der freien Advokatur und den Zielen des RAV
verpflichtet fühlen.
Die Mitgliedsbeiträge betragen
€ 15,34 monatlich, jedoch
€ 5,11 monatlich für Referendare/innen sowie
für Rechtsanwälte/innen in den ersten zwei Jahren nach ihrer Zulassung,
für Rechtsanwälte/innen, die wegen der Versorgung ihrer Kinder
vorübergehend nicht erwerbstätig sind. Auf Anfrage kann der
Beitragssatz ermäßigt werden.
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