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Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im wesentlichen folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Fachanwaltsordnung (FAO)

Die vorstehenden berufsrechtlichen Regelungen sind auf der homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de in der jeweils aktuellen Fassung zugänglich.

Für die Berufsaufsicht sind die nachfolgend benannten Kammern, in denen zugleich Mitgliedschaft besteht, zuständig:

Als Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als RA:
Rechtsanwaltskammer
Berlin, Littenstraße 9

Der RAV e.V. ist eingetragen beim Amtsgericht Hannover, PLZ 30175, unter der Vereinsregisternummer 82 VR 4592.

© M.Starostik Berlin 2002
Aktuelle Entscheidungen

VG Freiburg
(05.02.2009)
Die Entscheidung beschäftigt sich ausführlich mit den Voraussetzungen erkennungsdienstlicher Behandlungen im Rahmen von Demonstrationen
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OVG Hamburg
(22.01.2009)
Die Erhebung einer Feststellungklage ist nicht mutwillig i.S. von § 114 Abs. 1 ZPO, wenn die Klägerin zuvor keinen entsprechenden Antrag auf Feststellung...
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VG Schwerin
(17.07.2008)
Zum Rechtsweg bei nachträglicher Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Ingewahrsamnahme in MV
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OVG Hamburg
(30.04.2008)
Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen
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VG Dresden
(18.03.2008)
Die Entscheidung beschäftigt sich mit dem Rechtsweg gegen die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung, die sich auf die 1. und 2. Alternative...
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VG Schwerin
(25.01.2008)
Zur Kostentragungslast bei Anerkenntnis eines Feststellungsantrags.
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AG Dannenberg
(04.01.2008)
Das Amtsgericht Dannenberg hatte über eine Ingewahrsamnahme von zwei Rechtsanwälten zu entscheiden, die versucht hatten, zu angeketteten Mandanten zu...
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VG Hannover
(17.12.2007)
Mit der Entscheidung wurde das Verbot des Einsatzes elektroakkustischer Hilfsmittel bei einer Demonstration gegen das Sommerbiwak der Bundeswehr aufgehoben,...
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OVG Niedersachsen
(24.10.2007)
Unverhältnismäßigkeit einer EB-Behandlung
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VG München
(01.08.2007)
Das VG München hatte über einen seitenlangen Auflagenbescheid zu entscheiden, der hauptsächlich aus allgemeinen Verhaltenshinweisen bestand.
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